Gemeinde Quarnbek

im Amt Achterwehr

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Aktuelles

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T-DSL Informationsveranstaltung war ein voller Erfolg!

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ca. 50 Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde fanden am Donnerstag, den 24.6.,  trotz guten Wetters und Kieler Woche den Weg ins Sportheim Fortuna Stampe.
Das Thema Breitbandversorgung, mit dem Ziel höherer Übertragungsgeschwindigkeiten im Internet, hat für viele Quarnbekerinnen und Quarnbeker  offensichtlich hohe Priorität.
Dipl.-Ing. Bernd Rabe von der Deutschen Telekom gab zunächst einen kleinen Einblick in die Lichtwellenleitertechnik. Dann ging er auf die besonderen Belange der Gemeinde Quarnbek ein.
Er konnte berichten, das der erste Bauabschnitt, nämlich  die Versorgung der Ortslagen  Stampe, Rajensdorf, Reimershof/Wiedenkamp  und Spitzenrade bis zum 8. Oktober 2010 "scharf"  geschaltet sein wird.
Die Ortslagen Strohbrück und Landwehr könnten, nach weiteren Verhandlungen mit dem Bürgermeister, zeitnahe  folgen. Erste Kontaktgespräche wurden bereits intern geführt.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich für die Umstellung ihrer "alten" Verträge und die Neuanmeldung bei der Deutschen  Telekom direkt (und ohne Hotline) an folgende Mitarbeiter des Telekom-Vertriebes  wenden.
Anja Thomsen, Teamleiterin Team Kiel
Tel.:     04 31 14 57 57 0
Mobil    01 70 - 79 57 09 4

Mirko Klütz, Vertriebsberater Kiel
Tel.:    0 18 05 18 03 80
Mobil.:    0 15 11 45 25 61 2   

Diese Telekom-Mitarbeiter sind besonders für den Neuversorgungsbereich Quarnbek für Sie da.

Mit freundlichen Grüßen
Klaus Langer, Bürgermeister

Dichtigkeitsprüfung von Hausanschlüssen

Das Amt Achterwehr hat Ende Januar diesen Jahres an die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer im Abwasserentsorgungsbereich des Amtes sowie der Gemeinden Melsdorf und Ottendorf eine Informationsbroschüre zum Thema "Dichtigkeitsprüfung" verschickt.

Aktueller Hinweis:
Aus Anlass aktueller Entwicklungen in der rechtlichen Betrachtungsweise durch die Landesregierung Schleswig-Holstein ergeht an die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer der Hinweis, dass bis zu einer belastungsfähigen und endgültigen Regelung auf Landesebene von allen Maßnahmen zum Nachweis der Dichtheit der privaten Grundstücksentwässerungsanlagen abgesehen werden sollte.
Das Amt wird rechtzeitig über weitere Entwicklungen berichten.

Quelle: www.amtachterwehr.de